PRESSEMITTEILUNG 21/2026

Schweinfurt, den 01.06.26

St 2277, Mehr Sicherheit und Fahrkomfort: Staatsstraße zwischen Grafenrheinfeld und Röthlein wird ausgebaut

  • St 2277 wird ab 8. Juni 2026 zwischen Grafenrheinfeld und Röthlein ausgebaut
  • Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten unter Vollsperrung durchgeführt – Zufahrt zum Kernkraftwerk jederzeit möglich 

Über 4.600 Fahrzeuge fahren täglich auf der Staatsstraße St 2277 zwischen Röthlein und Grafenrheinfeld. Ab der kommenden Woche, 8. Juni 2026, wird die rund 1,5 Kilometer lange Strecke ausgebaut. Die Ausbauarbeiten finden in zwei nacheinander folgenden Bauabschnitten statt und werden bis voraussichtlich September abgeschlossen sein. Im ersten Bauabschnitt wird die Straße zwischen dem Ortsausgang Grafenrheinfeld und der Einmündung in die Kraftwerkstraße erneuert. Der Bauabschnitt ist während der Arbeiten voll gesperrt. Die Zufahrt zum Kernkraftwerk ist ausschließlich von Röthlein kommend möglich. Eine Umleitung für die Verbindung Röthlein bis Grafenrheinfeld ist in beide Richtungen eingerichtet und erfolgt ab Röthlein über die St 2277 in Richtung Schwebheim, weiter über die B 286 und die Kreisstraße SW 3, am Schweinfurter Baggersee vorbei, bis Grafenrheinfeld.

Die Fahrbahn der Staatsstraße zwischen Grafenrheinfeld und Röthlein weist etliche bauliche Schäden in Form von Rissen, Verdrückungen und Unebenheiten auf. Wegen der geringen Fahrbahnbreite von 5,80 Metern sind die Fahrbahnränder stellenweise ausgebrochen und die Bankette ausgefahren. Der enge Kurvenbereich nach dem Ortsausgang von Röthlein stellt ein Verkehrssicherheitsrisiko dar und war bislang mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h versehen. Im Rahmen des Ausbaus ist geplant die Staatsstraße auf durchgehend 6,50 Meter zu verbreitern und auf beiden Straßenseiten zusätzlich 1,50 Meter breite Bankette anzulegen. Zudem wird der enge Kurvenbereich regelwerkskonform abgeflacht und in seinem Verlauf angepasst.   

In Vorgriff auf die Baumaßnahme wurden bereits im vergangenen Jahr Amphibienschutzzäune entlang der Strecke aufgestellt. Dadurch wurde das Einwandern der nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Zauneidechse in das Baufeld verhindert. Gleichzeitig wurden hinter den Zäunen Ersatzunterkünfte und alternative Nahrungshabitate in Form von Steinen und Totholz angelegt. Der durch das Abgrenzen des Baufeldes verursachte, temporäre Verlust des Lebensraumes der Tiere wird damit ausgeglichen. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Zäune, wie auch die Ersatzhabitate wieder zurückgebaut. Die Tiere können dann wieder in ihren ursprünglichen Lebensraum wandern. 

Die Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf circa 2,0 Mio. Euro und werden vom Freistaat Bayern getragen.