PRESSEMITTEILUNG 59/2024
Schweinfurt, den 17.10.24B 286, Brücke St 2271 über die B 286 bei Schwebheim; Tonnagebeschränkung wegen verminderter Tragfähigkeit
Das Bauwerk "Brücke St 2271 über die B 286 bei Schwebheim" wurde kürzlich im Rahmen der turnusmäßigen Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 überprüft. Im Zeitraum seit der letzten Hauptprüfung haben sich vorhandene Schädigungen im Auflagerbereich des Überbaus mit Betonabplatzungen und freiliegender Bewehrung deutlich verstärkt.
Diese Mängel im Lasteinleitungsbereich des Überbaus machen eine Tonnagebeschränkung erforderlich. Die Befahrung des Bauwerks wird deshalb ab Montag, den 21.10.2024, auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 30 Tonnen eingeschränkt.
Eine ortsnahe Umfahrung des Bauwerks ist in beide Richtungen über das weitere vorhandene Streckennetz problemlos möglich. Die Beschränkung bleibt bis zum Ersatzneubau der Brücke bestehen.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diesen unvermeidbaren Schitt und die damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen.