PRESSEMITTEILUNG 14/2022

Schweinfurt, den 13.04.22

Bauarbeiten auf der B 287 nördlich von Münnerstadt (Autobahnzubringer bei Burglauer)

Die Bauarbeiten im Zuge der Bundesstraße B 287 (Autobahnzubringer bei Burglauer, nördlich von Münnerstadt) beginnen in der Kalenderwoche 17, ab Donnerstag, 28. April 2022. In der Kalenderwoche 17 finden lediglich Vorarbeiten in den Seitenräumen und Nebenflächen statt. Hierzu sind evtl. halbseitige Einengungen bzw. halbseitige Sperrungen unter Ampelbetrieb erforderlich.

Ab Montag den 02. Mai 2022 beginnen die Straßenbauarbeiten mit dem Ausbau des vorhandenen Straßenbelags. Hierzu muss der gesamte Streckenbereich zwischen der Staatsstraße 2445 und dem Autobahnanschluss der A71 ab Montag, 02. Mai, 8 Uhr bis voraussichtlich einschließlich Samstag, 14. Mai 2022 vollständig für den Verkehr gesperrt werden. Ebenso gesperrt sind die Abfahrtsäste und Auffahrtsäste der Autobahn A71.

Die Bauarbeiten sollen bis Ende Mai 2022 abgeschlossen werden.

Die Umleitung erfolgt über die Bedarfsumleitungen der Autobahn.

Umleitung I – von Süden: Die bereits als Bedarfsumleitung ausgeschilderte Strecke führt ab der Anschluss-Stelle Nr. 27, Maßbach über die St 2281a, St 2281 (durch Poppenlauer), St 2282 zur B 287. Von dort weiter über die St 2445, B279, B279 neu zur Anschluss-Stelle 25, Bad Neustadt.

Umleitung II – von Norden: Die bereits ausgeschilderte Bedarfsumleitung führt ab der Anschluss-Stelle Nr. 25, Bad Neustadt über die B279 neu, B279, St 2445 auf die B 287. Von der B 287 wird dann der Verkehr über die St 2445 zur Anschluss-Stelle 28, Bad Kissingen/Oerlenbach geleitet.

Die Umleitungsstrecke wird über die bereits vorhandene Bedarfsumleitungsbeschilderung nicht zusätzlich beschildert.

Die Baukosten für die Ausbaumaßnahme auf der Bundesstraße B 287, nördlich von Münnerstadt, in Höhe von ca. 900.000 Euro trägt die Bundesrepublik Deutschland.

Wir bitten schon jetzt die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner in den von der Bedarfsumleitung betroffenen Ortschaften, sich auf die Sperrung und die damit verbundenen Behinderungen einzustellen.