PRESSEMITTEILUNG 11/2020

Schweinfurt, den 29.04.20

Gewichtsbeschränkung beim Schwerverkehr auf der Brücke bei Oberthulba

Die Brücke im Zuge der St 2291 bei Oberthulba wird am Montag, 04.05.2020, für den Schwerverkehr mit einem Gesamtgewicht über 30 Tonnen gesperrt.

Die Brücke im Zuge der Staatsstraße 2291 über die Thulba bei Oberthulba wird am Montag, 04.05.2020, im Laufe des Vormittags für den Schwerverkehr gesperrt. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt dürfen die Brücke dann nur noch Fahrzeuge mit maximal 30 Tonnen Gewicht befahren. Eine großräumige Beschilderung, bereits beginnend an den Autobahnabfahrten der A7, informiert und leitet die Verkehrsteilnehmer.

Ortsansässige Firmen haben die Möglichkeit, bei Bedarf eine Ausnahmeregelung bis 35 Tonnen zu erhalten. Die Beantragung dieser Ausnahme muss in schriftlicher Form über das Staatliche Bauamt Schweinfurt (poststelle@stbasw.bayern.de) erfolgen. Dem Antrag ist der jeweilige Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) beizulegen. Die Ausstellung der Ausnahmeregelung ist seitens des Staatlichen Bauamtes jederzeit widerrufbar.

Bei routinemäßigen Bauwerksprüfungen wurden Defizite am Brückenbauwerk festgestellt. Eine statische Überprüfung hat daraufhin ergeben, dass eine Gewichtsbeschränkung unumgänglich ist. Die Brücke bei Oberthulba wurde im Jahr 1967 gebaut und für die damals vorhandene Verkehrsbelastung ausgelegt und bemessen. Die in den letzten Jahrzehnten stetig steigende Verkehrsbelastung durch den Schwerverkehr hat das Bauwerk nun an seine Belastungsgrenze gebracht.