Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung
Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens bzw. Ihrer Initiativbewerbung zur Einstellung beim Staatlichen Bauamt Schweinfurt.
Anschrift und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Staatliches Bauamt Schweinfurt
Mainberger Straße 14, 97422 Schweinfurt
Postanschrift: Postfach 42 20, 97420 Schweinfurt
Telefon: 09721 / 203-0
Telefax: 09721 / 203-402
E-Mail: poststelle@stbasw.bayern.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Sie erreichen unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten unter:
Gemeinsamer behördlicher Datenschutzbeauftragte der Staatlichen Bauämter
Sophienstraße 6
80333 München
Telefon: +49 89 5434887-391
Telefax: +49 89 5434887-13391
E-Mail: datenschutzbeauftragter-stbv@lbd.bayern.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenerhebung
Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bzw. Ihrer Initiativbewerbung vollziehen zu können. Hierfür speichern wir alle von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung. Auf Basis der im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können. Sodann erheben wir im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern bestimmte weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.
Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BayDSG.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Soweit Ihre persönlichen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch die staatlichen Rechenzentren sowie das Landesamt für Finanzen.
Zugriff auf die Daten haben die Beschäftigten der Personalverwaltung. Diese übermitteln die Daten an die für das jeweilige Bewerbungsverfahren gebildete Auswahlkommission, die Gleichstellungsbeauftragte, den Personalrat, sowie die Schwerbehindertenvertretung.
Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten
Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir mindestens für drei Monate:
Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei Rücknahme dieser vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von drei Monaten nach Mitteilung der Absage. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen (v. a. etwaige Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz) aus Rechtsgründen erforderlich.
Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere hinsichtlich der Anlage von Personalakten, informiert.
Ihre Rechte
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: www.datenschutz-bayern.de
Sollten Sie von Ihnen oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Staatliche Bauamt Schweinfurt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.